Unfallstelle absichern.
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern - innerorts 50m, auf Landstraßen 100m und auf Autobahnen 200m.
Die wichtigsten Schritte direkt nach einem Verkehrsunfall – von der Absicherung der Unfallstelle bis zur Schadenbegutachtung. Erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten sollten und wann ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger sinnvoll ist.
Schnelle Terminvergabe – Fahrzeugbesichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Flexible Besichtigung – zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.
Unabhängige Gutachten – sorgfältig erstellt und innerhalb weniger Tage verfügbar.
Umfassende Betreuung – Unterstützung auch nach der Gutachtenerstellung durch unser starkes Partnernetzwerk.
Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie Schritt für Schritt vor. Diese Punkte sollten Sie unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beachten.
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern - innerorts 50m, auf Landstraßen 100m und auf Autobahnen 200m.
Prüfen Sie, ob jemand verletzt wurde, leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst über 112.
Nach einem Verkehrsunfall sollte grundsätzlich immer die Polizei gerufen werden – insbesondere bei Verletzten, größeren Schäden, Unfallflucht, Unklarheiten oder Streit über den Unfallhergang sowie in anderen besonderen Situationen.
Fotografieren Sie Fahrzeuge, Schäden und Unfallstelle, notieren Sie mögliche Zeugen und tauschen Sie Personal-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten aus.
Lassen Sie anschließend prüfen, welcher Schaden tatsächlich entstanden ist und welche Form der Schadenaufnahme erforderlich ist. Bei einem fremdverschuldeten Schaden ist unabhängiges Schadengutachten die Grundlage für die weitere Regulierung bilden.
Ein Unfallschaden bringt viele Fragen mit sich: Wer bewertet den Schaden? Wer übernimmt die Kosten? Was muss ich der Versicherung mitteilen? Wir sorgen dafür, dass Sie sich darum nicht alleine kümmern müssen. Ihr Sachverständiger dokumentiert den Schaden fachgerecht und erstellt die Grundlage für die Regulierung. Gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei den weiteren Schritten.
Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Zu Hause, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs.
Fachgerecht erstellt und in der Regel innerhalb weniger Tage verfügbar.
Unterstützung durch Experts24 und unser Netzwerk rund um den Unfallschaden.
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, sollten Sie den entstandenen Fahrzeugschaden möglichst früh fachgerecht dokumentieren lassen. Denn gerade bei modernen Fahrzeugen ist von außen häufig nicht erkennbar, wie hoch der tatsächliche Schaden ist oder welche Bauteile zusätzlich betroffen sind.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger nimmt den Unfallschaden umfassend auf und schafft mit einem Haftpflichtgutachten eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 24 Stunden und kümmern uns um die fachgerechte Schadenaufnahme.
Ein Haftpflichtgutachten enthält deutlich mehr als eine reine Kalkulation der Reparaturkosten. Unsere Kfz-Sachverständigen dokumentieren den Schaden ausführlich und ermitteln die Werte, die für die weitere Regulierung des Unfallschadens relevant sind.
Je nach Schadenumfang umfasst das Gutachten unter anderem:
So entsteht eine umfassende Dokumentation des Fahrzeugschadens, die als Grundlage für die weitere Schadenabwicklung genutzt werden kann.
Nicht jeder Kratzer oder kleinere Unfallschaden erfordert automatisch ein vollständiges Haftpflichtgutachten. Bei sehr kleinen Schäden kann unter Umständen ein Kurzgutachten ausreichend sein.
Als grobe Orientierung wird bei Reparaturkosten von etwa 800 bis 1.000 Euro häufig vom sogenannten Bagatellbereich gesprochen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze – entscheidend sind immer der konkrete Schaden und die Umstände des Einzelfalls.
Gerade bei modernen Fahrzeugen können sich hinter einer optisch kleinen Beschädigung zusätzliche Schäden an Befestigungen, Sensoren oder darunterliegenden Bauteilen verbergen. Deshalb sollte die tatsächliche Schadenhöhe nicht allein nach dem äußeren Eindruck beurteilt werden.
Nicht jeder Geschädigte möchte sein Fahrzeug unmittelbar nach einem Unfall reparieren lassen. Bei einem Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, statt der Wiederherstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Dies wird häufig als fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis bezeichnet.
Das Haftpflichtgutachten bildet dafür eine wichtige Grundlage, da darin die erforderlichen Reparaturmaßnahmen und die kalkulierten Reparaturkosten dokumentiert werden.
Wichtig ist: Wird die Reparatur nicht durchgeführt, wird die Umsatzsteuer bei einer Beschädigung grundsätzlich nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Nach der Begutachtung wissen Sie unter anderem:
So können Sie anschließend entscheiden, wie Sie mit dem beschädigten Fahrzeug weiter verfahren möchten.
Welche Art von Gutachten benötigt wird, hängt unter anderem davon ab, wie der Schaden entstanden ist und über welche Versicherung er reguliert werden soll.
Dann handelt es sich in der Regel um einen Haftpflichtschaden.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall wird der Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht. Ein unabhängiges Haftpflichtgutachten dokumentiert den entstandenen Fahrzeugschaden und die für die Regulierung relevanten Werte.
Typische Fälle:
Dann kann die Kaskoversicherung zuständig sein.
Je nach Versicherungsvertrag können beispielsweise selbst verursachte Unfallschäden, Vandalismus, Hagel, Sturm, Diebstahl oder Wildschäden über die Voll- oder Teilkaskoversicherung reguliert werden.
Ob Sie in einem Kaskofall selbst einen Sachverständigen beauftragen können und welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.
Nach dem Unfall möchten Sie sich nicht mit komplizierten Abläufen beschäftigen müssen. Deshalb halten wir den Weg zum Gutachten so einfach wie möglich und begleiten Sie auch nach der eigentlichen Begutachtung weiter.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Schildern Sie uns kurz, was passiert ist und wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
In der Regel vereinbaren wir innerhalb von 24 Stunden einen passenden Termin zur Fahrzeugbesichtigung.
Sie müssen mit Ihrem beschädigten Fahrzeug nicht extra zu uns fahren. Unsere Sachverständigen kommen dorthin, wo sich das Fahrzeug befindet – beispielsweise:
Vor Ort wird der Unfallschaden sorgfältig aufgenommen und fotografisch dokumentiert.
Auf Grundlage der Besichtigung erstellen wir Ihr Haftpflichtgutachten. Darin werden der Schaden, die erforderlichen Reparaturmaßnahmen und alle für den konkreten Fall relevanten Fahrzeugwerte nachvollziehbar dokumentiert.
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage.
Mit der Fertigstellung des Gutachtens endet unsere Unterstützung nicht. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei den weiteren Schritten rund um den Unfallschaden und greifen dabei auf unser Netzwerk aus erfahrenen Partnern zurück.
Vom ersten Kontakt bis über das fertige Gutachten hinaus haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Nicht jeder Unfallschaden lässt sich nach demselben Schema abwickeln. Bei größeren Schäden, einer Mitschuld oder einem möglichen Totalschaden spielen zusätzliche Fahrzeugwerte und rechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle.
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr im üblichen Verhältnis zum Fahrzeugwert steht.
In diesem Fall sind insbesondere zwei Werte entscheidend:
Beide Werte werden im Rahmen des Gutachtens fachgerecht ermittelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur auch dann möglich sein, wenn die kalkulierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In der Rechtsprechung spielt hierbei die sogenannte 130-%-Grenze eine Rolle. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere hinsichtlich der vollständigen und fachgerechten Reparatur und des weiteren Umgangs mit dem Fahrzeug.
Ob diese Möglichkeit in Ihrem konkreten Schadenfall besteht, sollte individuell geprüft werden.
Sind mehrere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich, kann eine sogenannte Haftungsquote festgelegt werden. Diese Quote beeinflusst, welcher Anteil des entstandenen Schadens von der Gegenseite ersetzt wird.
Auch in einem solchen Fall ist eine umfassende Dokumentation des Fahrzeugschadens wichtig, damit die tatsächliche Schadenhöhe nachvollziehbar feststeht.
Auch ein nicht fahrbereites oder bereits abgeschlepptes Fahrzeug kann von unseren Sachverständigen besichtigt werden.
Teilen Sie uns einfach mit, wo sich das Fahrzeug aktuell befindet. Wir koordinieren die Besichtigung beispielsweise direkt mit der Werkstatt oder dem Abstellplatz.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind Sie grundsätzlich nicht an den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen gebunden, sofern ein eigenes Gutachten für die Schadenfeststellung erforderlich ist. Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Sie sind sich nicht sicher, was in Ihrem Fall zu tun ist?
Schildern Sie uns kurz Ihren Unfall. Wir beantworten Ihre ersten Fragen und erklären Ihnen, welche Art der Schadenaufnahme für Ihren Fall sinnvoll ist.