Autounfall – was tun?

Die wichtigsten Schritte direkt nach einem Verkehrsunfall – von der Absicherung der Unfallstelle bis zur Schadenbegutachtung. Erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten sollten und wann ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger sinnvoll ist.

Schnelle Terminvergabe – Fahrzeugbesichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Flexible Besichtigung – zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.

Unabhängige Gutachten – sorgfältig erstellt und innerhalb weniger Tage verfügbar.

Umfassende Betreuung – Unterstützung auch nach der Gutachtenerstellung durch unser starkes Partnernetzwerk.

Die ersten 5 Schritte nach einem Unfall

Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie Schritt für Schritt vor. Diese Punkte sollten Sie unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beachten.

Unfallstelle absichern.

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern - innerorts 50m, auf Landstraßen 100m und auf Autobahnen 200m.

Verletzten helfen.

Prüfen Sie, ob jemand verletzt wurde, leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst über 112.

Polizei rufen.

Nach einem Verkehrsunfall sollte grundsätzlich immer die Polizei gerufen werden – insbesondere bei Verletzten, größeren Schäden, Unfallflucht, Unklarheiten oder Streit über den Unfallhergang sowie in anderen besonderen Situationen.

Unfall dokumentieren.

Fotografieren Sie Fahrzeuge, Schäden und Unfallstelle, notieren Sie mögliche Zeugen und tauschen Sie Personal-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten aus.

Sachverständigen kontaktieren.

Lassen Sie anschließend prüfen, welcher Schaden tatsächlich entstanden ist und welche Form der Schadenaufnahme erforderlich ist. Bei einem fremdverschuldeten Schaden ist unabhängiges Schadengutachten die Grundlage für die weitere Regulierung bilden.

Nach einem Unfall zählt, was jetzt passiert.

Ein Unfallschaden bringt viele Fragen mit sich: Wer bewertet den Schaden? Wer übernimmt die Kosten? Was muss ich der Versicherung mitteilen? Wir sorgen dafür, dass Sie sich darum nicht alleine kümmern müssen. Ihr Sachverständiger dokumentiert den Schaden fachgerecht und erstellt die Grundlage für die Regulierung. Gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei den weiteren Schritten.

Schnelle Terminvergabe

Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Wir kommen zu Ihnen

Zu Hause, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs.

Unabhängiges Gutachten

Fachgerecht erstellt und in der Regel innerhalb weniger Tage verfügbar.

Betreuung darüber hinaus

Unterstützung durch Experts24 und unser Netzwerk rund um den Unfallschaden.

Hatten Sie einen Autounfall?

Unverschuldet in einen Unfall geraten?

Wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, sollten Sie den entstandenen Fahrzeugschaden möglichst früh fachgerecht dokumentieren lassen. Denn gerade bei modernen Fahrzeugen ist von außen häufig nicht erkennbar, wie hoch der tatsächliche Schaden ist oder welche Bauteile zusätzlich betroffen sind.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger nimmt den Unfallschaden umfassend auf und schafft mit einem Haftpflichtgutachten eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

Ihre Vorteile bei einem unabhängigen Gutachten

  • Freie Sachverständigenwahl
    Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen.
  • Umfassende Schadensermittlung
    Neben den sichtbaren Beschädigungen werden auch die notwendigen Reparaturmaßnahmen und alle für den Schadenfall relevanten Fahrzeugwerte ermittelt.
  • Professionelle Beweissicherung
    Der Zustand Ihres Fahrzeugs und die festgestellten Unfallschäden werden detailliert beschrieben und fotografisch dokumentiert.
  • Grundlage für die Schadenregulierung
    Das Gutachten fasst alle wesentlichen technischen und wirtschaftlichen Informationen übersichtlich zusammen.

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 24 Stunden und kümmern uns um die fachgerechte Schadenaufnahme.

Was wird in einem Haftpflichtgutachten festgestellt?

Ein Haftpflichtgutachten enthält deutlich mehr als eine reine Kalkulation der Reparaturkosten. Unsere Kfz-Sachverständigen dokumentieren den Schaden ausführlich und ermitteln die Werte, die für die weitere Regulierung des Unfallschadens relevant sind.

Je nach Schadenumfang umfasst das Gutachten unter anderem:

  • Schadendokumentation
    Umfangreiche Fotodokumentation und detaillierte Beschreibung der festgestellten Beschädigungen.
  • Reparaturkosten
    Kalkulation der erforderlichen Reparaturmaßnahmen sowie der voraussichtlichen Kosten.
  • Reparaturdauer
    Ermittlung des voraussichtlichen Zeitraums, der für die Instandsetzung des Fahrzeugs benötigt wird.
  • Wertminderung
    Prüfung, ob das Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur durch den Unfall dauerhaft an Marktwert verloren hat.
  • Wiederbeschaffungswert
    Ermittlung des Wertes eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs vor dem Unfall, sofern dies für den Schadenfall relevant ist.
  • Restwert
    Ermittlung des Wertes des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand.
  • Nutzungsausfall und Mietwagenklasse
    Einordnung der für das Fahrzeug relevanten Werte und Fahrzeugklasse.

So entsteht eine umfassende Dokumentation des Fahrzeugschadens, die als Grundlage für die weitere Schadenabwicklung genutzt werden kann.

Kleiner Schaden – brauche ich trotzdem ein Gutachten?

Nicht jeder Kratzer oder kleinere Unfallschaden erfordert automatisch ein vollständiges Haftpflichtgutachten. Bei sehr kleinen Schäden kann unter Umständen ein Kurzgutachten ausreichend sein.

Als grobe Orientierung wird bei Reparaturkosten von etwa 800 bis 1.000 Euro häufig vom sogenannten Bagatellbereich gesprochen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze – entscheidend sind immer der konkrete Schaden und die Umstände des Einzelfalls.

Gerade bei modernen Fahrzeugen können sich hinter einer optisch kleinen Beschädigung zusätzliche Schäden an Befestigungen, Sensoren oder darunterliegenden Bauteilen verbergen. Deshalb sollte die tatsächliche Schadenhöhe nicht allein nach dem äußeren Eindruck beurteilt werden.

Wir prüfen, welche Lösung zu Ihrem Schaden passt

  • Kleiner und überschaubarer Schaden
    Je nach Fall kann ein Kurzgutachten ausreichend sein.
  • Umfangreicherer Schaden
    Bei höheren Reparaturkosten oder weiteren relevanten Schadenpositionen empfiehlt sich ein vollständiges Haftpflichtgutachten.
  • Sie sind sich unsicher?
    Das müssen Sie nicht selbst beurteilen. Schildern Sie uns Ihren Schaden und wir erklären Ihnen, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Muss ich mein Fahrzeug nach dem Unfall reparieren lassen?

Nicht jeder Geschädigte möchte sein Fahrzeug unmittelbar nach einem Unfall reparieren lassen. Bei einem Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, statt der Wiederherstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Dies wird häufig als fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis bezeichnet.

Das Haftpflichtgutachten bildet dafür eine wichtige Grundlage, da darin die erforderlichen Reparaturmaßnahmen und die kalkulierten Reparaturkosten dokumentiert werden.

Wichtig ist: Wird die Reparatur nicht durchgeführt, wird die Umsatzsteuer bei einer Beschädigung grundsätzlich nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Das Gutachten gibt Ihnen eine Entscheidungsgrundlage

Nach der Begutachtung wissen Sie unter anderem:

  • wie hoch die kalkulierten Reparaturkosten sind,
  • welche Reparaturmaßnahmen erforderlich wären,
  • ob eine Wertminderung entstanden ist,
  • und welche weiteren Fahrzeugwerte für Ihren Schaden relevant sind.

So können Sie anschließend entscheiden, wie Sie mit dem beschädigten Fahrzeug weiter verfahren möchten.

Haftpflicht oder Kasko – welcher Schaden liegt vor?

Welche Art von Gutachten benötigt wird, hängt unter anderem davon ab, wie der Schaden entstanden ist und über welche Versicherung er reguliert werden soll.

Sie haben den Unfall nicht verursacht?

Dann handelt es sich in der Regel um einen Haftpflichtschaden.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall wird der Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht. Ein unabhängiges Haftpflichtgutachten dokumentiert den entstandenen Fahrzeugschaden und die für die Regulierung relevanten Werte.

Typische Fälle:

  • Auffahrunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer
  • Beschädigung Ihres geparkten Fahrzeugs
  • Vorfahrts- oder Abbiegeunfall
  • sonstiger fremdverschuldeter Verkehrsunfall

Sie haben den Schaden selbst verursacht oder es liegt ein Teilkaskoschaden vor?

Dann kann die Kaskoversicherung zuständig sein.

Je nach Versicherungsvertrag können beispielsweise selbst verursachte Unfallschäden, Vandalismus, Hagel, Sturm, Diebstahl oder Wildschäden über die Voll- oder Teilkaskoversicherung reguliert werden.

Ob Sie in einem Kaskofall selbst einen Sachverständigen beauftragen können und welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.

So geht es mit Experts24 weiter

Nach dem Unfall möchten Sie sich nicht mit komplizierten Abläufen beschäftigen müssen. Deshalb halten wir den Weg zum Gutachten so einfach wie möglich und begleiten Sie auch nach der eigentlichen Begutachtung weiter.

1. Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Schildern Sie uns kurz, was passiert ist und wo sich Ihr Fahrzeug befindet.

In der Regel vereinbaren wir innerhalb von 24 Stunden einen passenden Termin zur Fahrzeugbesichtigung.

2. Fahrzeug besichtigen

Sie müssen mit Ihrem beschädigten Fahrzeug nicht extra zu uns fahren. Unsere Sachverständigen kommen dorthin, wo sich das Fahrzeug befindet – beispielsweise:

  • zu Ihnen nach Hause,
  • an Ihren Arbeitsplatz,
  • in die Werkstatt,
  • zum Abstellplatz,
  • oder an einen anderen geeigneten Standort.

Vor Ort wird der Unfallschaden sorgfältig aufgenommen und fotografisch dokumentiert.

3. Gutachten erhalten

Auf Grundlage der Besichtigung erstellen wir Ihr Haftpflichtgutachten. Darin werden der Schaden, die erforderlichen Reparaturmaßnahmen und alle für den konkreten Fall relevanten Fahrzeugwerte nachvollziehbar dokumentiert.

Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage.

4. Weiter betreut werden

Mit der Fertigstellung des Gutachtens endet unsere Unterstützung nicht. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei den weiteren Schritten rund um den Unfallschaden und greifen dabei auf unser Netzwerk aus erfahrenen Partnern zurück.

Vom ersten Kontakt bis über das fertige Gutachten hinaus haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Besondere Situationen nach einem Unfall

Nicht jeder Unfallschaden lässt sich nach demselben Schema abwickeln. Bei größeren Schäden, einer Mitschuld oder einem möglichen Totalschaden spielen zusätzliche Fahrzeugwerte und rechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr im üblichen Verhältnis zum Fahrzeugwert steht.

In diesem Fall sind insbesondere zwei Werte entscheidend:

  • Wiederbeschaffungswert
    Der Betrag, der vor dem Unfall erforderlich gewesen wäre, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
  • Restwert
    Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand noch besitzt.

Beide Werte werden im Rahmen des Gutachtens fachgerecht ermittelt.

Kann ich mein Fahrzeug trotz Totalschaden reparieren?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur auch dann möglich sein, wenn die kalkulierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In der Rechtsprechung spielt hierbei die sogenannte 130-%-Grenze eine Rolle. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere hinsichtlich der vollständigen und fachgerechten Reparatur und des weiteren Umgangs mit dem Fahrzeug.

Ob diese Möglichkeit in Ihrem konkreten Schadenfall besteht, sollte individuell geprüft werden.

Was passiert bei einer Mitschuld?

Sind mehrere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich, kann eine sogenannte Haftungsquote festgelegt werden. Diese Quote beeinflusst, welcher Anteil des entstandenen Schadens von der Gegenseite ersetzt wird.

Auch in einem solchen Fall ist eine umfassende Dokumentation des Fahrzeugschadens wichtig, damit die tatsächliche Schadenhöhe nachvollziehbar feststeht.

Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit – was nun?

Auch ein nicht fahrbereites oder bereits abgeschlepptes Fahrzeug kann von unseren Sachverständigen besichtigt werden.

Teilen Sie uns einfach mit, wo sich das Fahrzeug aktuell befindet. Wir koordinieren die Besichtigung beispielsweise direkt mit der Werkstatt oder dem Abstellplatz.

Die Versicherung hat bereits einen Gutachter angeboten – muss ich diesen nehmen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind Sie grundsätzlich nicht an den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen gebunden, sofern ein eigenes Gutachten für die Schadenfeststellung erforderlich ist. Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Sie sind sich nicht sicher, was in Ihrem Fall zu tun ist?

Schildern Sie uns kurz Ihren Unfall. Wir beantworten Ihre ersten Fragen und erklären Ihnen, welche Art der Schadenaufnahme für Ihren Fall sinnvoll ist.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch