Schritt 01 · Kontakt
Anruf & Erstberatung.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären die wichtigsten Fragen zu Ihrem Schaden und stimmen einen passenden Termin mit einem Sachverständigen in Ihrer Nähe ab.
Standort · Hohenhameln
Unabhängige Kfz-Sachverständige für die Gemeinde Hohenhameln und den Kreis Peine. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug flexibel vor Ort – zu Hause, in der Werkstatt oder dort, wo das Fahrzeug steht. So entstehen kurze Anfahrtswege, kurzfristige Termine und eine persönliche Betreuung von der Aufnahme bis zur Regulierung.
Experten, 1 von 2: Claudio Iglesias
Ihre Sachverständigen in Hohenhameln.
Unsere Sachverständigen sind auf kurzen Wegen in der Gemeinde Hohenhameln und im Kreis Peine unterwegs. Das bedeutet für Sie: schnelle Erreichbarkeit, kurzfristige Besichtigungstermine und einen persönlichen Ansprechpartner aus Ihrer Region.
Dabei müssen Sie nicht extra zu uns kommen. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug flexibel dort, wo es für Sie am einfachsten ist – bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder direkt am Standort des Fahrzeugs.
Schnell bei Ihnen vor Ort
Kurze Anfahrtswege in die Ortsteile und die umliegende Region ermöglichen kurzfristige Termine und eine zügige Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
Flexible Besichtigung
Ob Einfahrt, Werkstatt oder Abstellort nach einem Unfall: Wir stimmen Ort und Zeitpunkt der Aufnahme so ab, dass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Persönlich betreut
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Schadenfall kennt und Sie auch nach der Besichtigung bis zur Regulierung begleitet.
Regional vernetzt
Unsere Sachverständigen kennen die Region rund um Hohenhameln und arbeiten bei Bedarf mit Werkstätten, Rechtsanwälten und weiteren Partnern vor Ort zusammen.
Haftpflichtgutachten
Zur Feststellung und Dokumentation von Unfallschäden sowie der erforderlichen Reparaturkosten bei einem unverschuldeten Unfall.
Fahrzeugbewertungen
Zur Wertermittlung Ihres Fahrzeugs — auch für Oldtimer und Klassiker.
Reparaturbestätigungen
Bestätigung zur Dokumentation, dass die im Gutachten festgestellten Schäden fachgerecht repariert wurden.
Kaskogutachten
Zur Feststellung und Bewertung von Fahrzeugschäden im Rahmen der eigenen Voll- oder Teilkaskoversicherung.
Wertgutachten
Zur Ermittlung und Dokumentation des Fahrzeugwerts, etwa bei Oldtimern, Youngtimern oder besonderen Fahrzeugen.
Kurzgutachten
Kompakte Dokumentation und Bewertung kleinerer Fahrzeugschäden, insbesondere bei überschaubaren Reparaturkosten.
Wir sind in der Gemeinde Hohenhameln mit ihren Ortsteilen sowie im übrigen Kreis Peine für Sie unterwegs. Durch die kurzen Wege lassen sich Besichtigungen flexibel und ohne lange Anfahrtszeiten organisieren.
Erstberatung — meist noch am selben Werktag.
Gutachten anfragenAblauf · 4 Schritte
Vom ersten Anruf bis zur abgeschlossenen Regulierung – transparent, schnell und ohne Aufwand für Sie.
Schritt 01 · Kontakt
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären die wichtigsten Fragen zu Ihrem Schaden und stimmen einen passenden Termin mit einem Sachverständigen in Ihrer Nähe ab.
Schritt 02 · Besichtigung
In der Regel innerhalb von 24 Stunden besichtigt Ihr Sachverständiger das Fahrzeug – inklusive Beweissicherung sowie Kausalitäts- und Plausibilitätsprüfung. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht.
Schritt 03 · Gutachten
Wir kalkulieren den Schaden und versenden das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt – im Schnitt innerhalb von zwei bis drei Werktagen.
Schritt 04 · Regulierung
Wir bleiben im Austausch mit Ihnen und der Versicherung und vermitteln auf Wunsch Partner wie Werkstatt, Rechtsanwalt oder Mietwagen – für eine transparente und zügige Regulierung.
Kundenbewertungen
„Sehr zufrieden! Das Gutachten für mein Auto wurde schnell und professionell erstellt. Der gesamte Ablauf war unkompliziert und zuverlässig, das Team arbeitet sehr sorgfältig und kundenorientiert. Klare Empfehlung."
„Toller Service und ganz unproblematisch. Den Termin habe ich direkt am nächsten Tag erhalten, alles sehr professionell. Beim nächsten Mal werde ich sofort wieder Kontakt aufnehmen."
„Ich möchte mich für die schnelle und gute Beratung sowie das Gutachten bedanken. Beim Termin ist mir besonders der freundliche Gutachter aufgefallen, der mir direkt ein gutes Gefühl gegeben hat – ich musste mir zu keinem Zeitpunkt Sorgen um den Ablauf machen."
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um unsere Leistungen. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns – wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und verständigen Sie bei Bedarf die Polizei. Anschließend sollten Sie sich möglichst früh an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden, damit der Schaden fachgerecht aufgenommen und dokumentiert wird.
Ein Gutachten ist insbesondere sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt wurde. Es dokumentiert den Schaden und bildet eine wichtige Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung.
Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Schaden neutral und berücksichtigt alle für die Regulierung relevanten Positionen und Fahrzeugwerte. Er handelt nicht im Auftrag der gegnerischen Versicherung, sondern erstellt eine objektive Grundlage für Ihre Ansprüche.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den Ihnen die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Sachverständigenkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei einer Mithaftung, einer ungeklärten Schuldfrage oder einem sehr kleinen Schaden kann die Kostenübernahme abweichen – dazu klärt Sie Ihr Sachverständiger vorab auf.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach Schadenumfang und Art des Gutachtens. Sie erhalten vorab eine transparente Einschätzung, sodass Sie vor der Beauftragung wissen, womit Sie rechnen müssen.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Für den ersten Schritt benötigen wir nur einige grundlegende Informationen zu Ihrem Fahrzeug und zum Schaden.
In der Regel ermöglichen wir eine Fahrzeugbesichtigung innerhalb von 24 Stunden. Den genauen Zeitpunkt stimmen wir flexibel mit Ihnen ab.
Die Besichtigung kann nahezu überall stattfinden – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.
Benötigt werden insbesondere der Fahrzeugschein und die wichtigsten Informationen zum Unfallhergang. Hilfreich sind außerdem Unfallfotos, die Daten des Unfallgegners, Versicherungsinformationen und gegebenenfalls das polizeiliche Aktenzeichen.
Der Sachverständige nimmt das Fahrzeug und sämtliche relevanten Schäden sorgfältig auf. Dabei werden unter anderem Lichtbilder, Fahrzeugdaten, Beschädigungen und mögliche Vorschäden dokumentiert.
Das Gutachten enthält unter anderem die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer und relevante Fahrzeugwerte. Je nach Schaden werden außerdem eine mögliche Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt.
Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei komplexen Schäden oder noch fehlenden Unterlagen kann die Bearbeitung im Einzelfall etwas länger dauern.
Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und an Ihren Rechtsanwalt. So kann die Prüfung des Schadenfalls ohne unnötige Verzögerung beginnen.
Bei einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder den Schaden auf Grundlage des Gutachtens abrechnen. Bei einer Abrechnung ohne Reparaturnachweis wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs deutlich übersteigen. Das Gutachten weist in diesem Fall Wiederbeschaffungswert und Restwert aus, die die Grundlage der Abrechnung bilden.
Die Wertminderung beschreibt den Betrag, um den Ihr Fahrzeug nach einem reparierten Unfallschaden auf dem Markt weniger wert ist. Sie wird im Gutachten gesondert ausgewiesen und kann gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.
Ja. Unsere Betreuung endet nicht mit der Übergabe des Gutachtens. Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Rechtsanwälten, Werkstätten, Mietwagenunternehmen und weiteren Partnern unterstützen wir Sie auf Wunsch bei den nächsten Schritten der Schadenabwicklung.
Ja. Auch nicht fahrbereite oder bereits abgeschleppte Fahrzeuge können besichtigt werden. Teilen Sie uns einfach mit, wo sich das Fahrzeug befindet, damit wir den Termin entsprechend koordinieren können.
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Dokumentation und Bewertung kleinerer Fahrzeugschäden. Ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein umfangreiches Schadengutachten erforderlich ist, prüfen wir anhand des konkreten Schadens.
Ein Haftpflichtgutachten wird erstellt, wenn ein anderer den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Ein Kaskogutachten betrifft Schäden am eigenen Fahrzeug, die über die Voll- oder Teilkaskoversicherung reguliert werden – beispielsweise nach einem selbst verursachten Unfall, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Wildschaden.
Ob die Kaskoversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der vorherigen Abstimmung mit dem Versicherer. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen sollte daher zunächst mit der Versicherung geklärt werden.
Mit einer Reparaturbestätigung wird dokumentiert, dass die im ursprünglichen Gutachten festgestellten Schäden repariert wurden. Sie kann unter anderem für die Regulierung eines Nutzungsausfalls oder als Nachweis bei einem späteren Schaden wichtig sein.
Bei einer Fahrzeugbewertung wird der aktuelle Wert eines Fahrzeugs ermittelt. Sie eignet sich beispielsweise für einen Kauf oder Verkauf, eine Leasingrückgabe, Versicherungszwecke oder eine Vermögensaufstellung.
Ein Wertgutachten eignet sich insbesondere für Oldtimer, Youngtimer, besondere Fahrzeuge oder individuell umgebaute Fahrzeuge. Es kann unter anderem für die Versicherung, einen Kauf oder Verkauf, eine Finanzierung, eine Erbschaft oder nach einer Restaurierung benötigt werden.